Zugelassener Fachbetrieb nach §62 AwSV

Professionelle Tankstilllegung

Wir legen Ihre nicht mehr benötigte Tankanlage sicher und umweltschonend außer Betrieb – inklusive Reinigung, Sachverständigen-Abnahme und behördlicher Abmeldung. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Zugelassener Fachbetrieb §62 AwSV
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Alles aus einer Hand

Fachgerechte Stilllegung – alles aus einer Hand

Ist Ihr Tank am Ende seiner Lebenszeit angelangt oder wird er – etwa nach einer Umstellung von Heizöl auf Gas oder erneuerbare Energien – nicht mehr benötigt, sollte er durch einen zertifizierten Fachbetrieb stillgelegt werden. Für die Stilllegung ist eine Entfettung notwendig, damit die Umwelt nicht durch Heizölrückstände belastet wird.

Dabei werden alle Armaturen entfernt sowie Heizöl und Ölschlamm abgesaugt. Das verbliebene Öl können wir in Zahlung nehmen oder gefiltert an eine von Ihnen genannte Abladestelle umpumpen. Anschließend nimmt der von uns beauftragte Sachverständige die Anlage ab und übermittelt die Bescheinigung an das zuständige Amt.

Als zugelassener Fachbetrieb nach §62 AwSV / WHG übernehmen wir die komplette Abwicklung – von der Reinigung und Demontage über die Sachverständigen-Abnahme bis zu den behördlichen Formalitäten. Und für Erdtankanlagen steht danach der Umrüstung zum Regenwassernutztank nichts mehr im Wege.

Warum Sie auf unseren Fachbetrieb setzen

Rundum-sorglos aus einer Hand

Von der Reinigung über die Sachverständigen-Abnahme bis zur Abmeldung bei der Behörde – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Rechtssicher & gesetzeskonform

Als zugelassener Fachbetrieb nach §62 AwSV führen wir die Stilllegung fachgerecht durch – inklusive Stilllegungsbescheinigung durch einen Sachverständigen.

Umweltschutz garantiert

Durch die fachgerechte Entfettung und Entsorgung von Heizöl und Ölschlamm verhindern wir eine Belastung von Boden und Grundwasser.

Wir kaufen Ihr Restöl an

Auf Wunsch nehmen wir Ihre verbliebene Heizölmenge in Zahlung oder pumpen sie gefiltert an eine von Ihnen genannte Abladestelle um.

So läuft Ihre Tankstilllegung ab

Am Beispiel eines Heizöl-Erdtanks – strukturiert, sauber und rechtssicher von A bis Z.

1

Restöl abpumpen

Die Heizölrestmenge wird gefiltert abgepumpt und auf Wunsch von uns in Zahlung genommen oder an eine gewünschte Abladestelle umgepumpt.

2

Ölschlamm entsorgen

Heizölreste und Ölschlamm werden vollständig aufgenommen und fachgerecht sowie umweltschonend entsorgt.

3

Entfetten & Reinigen

Die Tankanlage wird gründlich entfettet und gereinigt, damit keine Heizölrückstände die Umwelt belasten.

4

Armaturen & Leitungen

Alle Armaturen werden entfernt, die Zulauf-, Füll- und Lüftungsleitungen entleert, gespült, demontiert bzw. verschlossen.

5

Sachverständigen-Abnahme

Ein freier Sachverständiger (z. B. TÜV oder DEKRA) nimmt die Anlage nach WHG ab, erstellt die Stilllegungsbescheinigung und meldet sie bei der Behörde ab.

6

Verfüllung oder Umrüstung

Im befahrbaren Bereich wird der Tank mit zugelassenem Material verfüllt – auf Wunsch bauen wir stattdessen eine Regenwasser-Innenhülle ein.

War in Ihrem Tank eine Innenhülle eingebaut?

Dann übernehmen wir zusätzlich die folgenden Arbeitsschritte:

Entfernung des Leckanzeigers
Ausbau & Entsorgung der Innenhülle
Entfernung der Zwischenlage
Chemisches Auswaschen des Behälters
Wichtig zu wissen

Stilllegung nur durch zugelassenen Fachbetrieb

Die erforderlichen Maßnahmen zur Stilllegung dürfen grundsätzlich nur von einem zugelassenen Fachbetrieb nach §62 AwSV durchgeführt werden. Vor der Verfüllung oder dem Ausbau muss die Tankanlage offiziell stillgelegt werden. Ein Sachverständiger erstellt die Stilllegungsbescheinigung und meldet die Anlage bei der Behörde bzw. dem Landratsamt ab. Gerne unterstützen wir Sie durch den gesamten Prozess.

§62 AwSV
WHG-konform
Bescheinigung
Amt-Abmeldung

Erdtank zum Regenwassernutztank umrüsten

Ein stillgelegter Erdtank muss nicht zwangsläufig verfüllt oder entfernt werden. Auf Wunsch bauen wir eine Regenwasser-Innenhülle ein und rüsten Ihren alten Tank zu einem sicheren Regenwasserspeicher um – nachhaltige Zweitnutzung statt Entsorgung.

  • Ressourcenschonende Zweitverwertung
  • Ideal für Regenwassernutzung & Gartenbewässerung
  • Kosteneffizient & ökologisch sinnvoll
  • Erfüllt hygienische & technische Anforderungen

Oder: sichere Verfüllung

Liegt der Tank im befahrbaren Bereich, verfüllen wir ihn staub- und hohlraumfrei mit zugelassenem Material. Das verhindert Aufschwimmen und Zusammenfallen und erfüllt alle Anforderungen nach AwSV.

Sichere Stilllegung nach AwSV
Kostenloses Angebot

Individuelles Angebot für Ihre Tankstilllegung

Der Aufwand hängt von Bauart, Größe und Lage Ihrer Tankanlage sowie der gewünschten Folgelösung (Verfüllung, Umrüstung oder Ausbau) ab. Nutzen Sie unseren Online-Anfrage-Assistenten und erhalten Sie ein maßgeschneidertes, kostenloses Angebot.

Inkl. Sachverständigen-Abnahme
Behördliche Abmeldung inklusive
Unverbindliche Anfrage
Angebot erhalten
In nur 2 Minuten · Antwort innerhalb 24 h
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Tankstilllegung im Raum Karlsruhe & Umgebung

Als Fachbetrieb mit Sitz in Rheinstetten legen wir Tankanlagen im gesamten Großraum Karlsruhe und im Umkreis von bis zu 100 km fachgerecht still – zuverlässig und rechtssicher.

Zu unseren regelmäßigen Einsatzgebieten gehören unter anderem:

Rheinstetten & Rastatt
Karlsruhe & Ettlingen
Baden-Baden & Pforzheim
Bruchsal & Bretten
Heidelberg & Mannheim
Umkreis bis 100 km

Alle Tankarten stilllegen

Ob Heizöl-, Diesel- oder Benzintank: Wir kümmern uns um Reinigung, Demontage, Stilllegung und Entsorgung nicht mehr benötigter Tanks und Tankanlagen – inklusive Unterstützung bei der Sachverständigen-Abnahme und den behördlichen Formalitäten.

Zugelassener Fachbetrieb nach §62 AwSV

Wissenswertes zur Tankstilllegung

Wann muss ein Tank stillgelegt werden?

Immer dann, wenn ein Tank am Ende seiner Lebenszeit angelangt ist oder nicht mehr benötigt wird – etwa nach einer Umstellung von Heizöl auf Gas oder erneuerbare Energien. Die Stilllegung sollte durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen.

Wer darf eine Tankstilllegung durchführen?

Die erforderlichen Maßnahmen zur Stilllegung dürfen grundsätzlich nur von einem zugelassenen Fachbetrieb nach §62 AwSV durchgeführt werden. Wir erfüllen diese Anforderungen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Muss die Anlage vor der Verfüllung offiziell stillgelegt werden?

Ja. Vor der Verfüllung oder dem Ausbau muss die Tankanlage offiziell stillgelegt werden. Die Stilllegung erfolgt durch einen Sachverständigen, der die Stilllegungsbescheinigung erstellt und die Anlage bei der zuständigen Behörde bzw. dem Landratsamt abmeldet.

Kümmern Sie sich um die behördliche Abmeldung?

Ja. Der von uns beauftragte Sachverständige übermittelt die Bescheinigung an das zuständige Amt und meldet die Anlage automatisch ab. Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern – alles aus einer Hand.

Was passiert, wenn in meinem Tank eine Innenhülle eingebaut ist?

In diesem Fall entfernen wir den Leckanzeiger, bauen die Innenhülle samt Zwischenlage aus und entsorgen sie fachgerecht. Anschließend wird der Behälter chemisch ausgewaschen.

Kann mein alter Erdtank weitergenutzt werden?

Ja. Statt der Verfüllung können wir Ihren stillgelegten Erdtank mit einer Regenwasser-Innenhülle zu einem Regenwassernutztank umrüsten – eine nachhaltige Zweitnutzung statt Entsorgung.

Echte Kundenprojekte

Unsere Stilllegungs-Projekte

Professionelle Tankstilllegungen im Großraum Karlsruhe – inkl. Reinigung, Sachverständigen-Abnahme und behördlicher Abmeldung.

Reinigung des Tankes für Stilllegung

Stilllegung eines 50.000L Erdtanks mit Kunststoffinnenhülle

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